Karin Rueger - YOGASSVA
     
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Dienstleistungsbestimmungen:

YOGASSVA Abos sind persönlich und nicht übertragbar

YOGASSVA Abos sind nicht kündbar

Die Laufzeit der Abos ist verbindlich
Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Abos verfallen nach ihrer Gültigkeitsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Abo-Unterbruch (Time Stopp)
- Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft können laufende YOGASSVA 10er-Abos um die Dauer der Abwesenheit unterbrochen werden. Es ist in jedem Fall unaufgefordert und vor Unterbruch ein ärztliches Zeugnis einzureichen.
- Aufgrund behördlicher Massnahmen zur Eindämmung von Pandemien oder Ähnlichem, aufgrund von welchen die Schliessung von YOGASSVA Dienstleistungen angeordnet werden, wird die Abo-Dauer um die Zeit des Lockdowns ebenfalls verlängert.

Vergünstigungen
Es werden keine Vergünstigungen gewährt, ausser anders vereinbart.

Therapie-Einheiten (Komplementärtherapie Methode Yogatherapie)
Vereinbarte Termine für Therapieeinheiten sind verbindlich. Werden sie nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt, ist der volle Betrag geschuldet.

Privatlektionen / Workshops / Gruppenklassen und andere Dienstleistungen
- Vereinbarte Termine für Privatlektionen sind verbindlich. Werden sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, ist der volle Betrag geschuldet.
- Anmeldungen für Workshops sind verbindlich. Eine Rückerstattung der Kurskosten erfolgt nur bei Krankheit oder Unfall und nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses bis 5 Tage vor dem Workshop-Beginn.
- Anmeldungen für Gruppenklassen (analog oder digital) sind verbindlich. Werden sie nicht mindestens 24 Stunden vorher annulliert, ist der volle Betrag geschuldet.
- Alle anderen Dienstleistungen sind verbindlich. Werden sie nicht mindestens 24 Stunden vorher annulliert, ist der volle Betrag geschuldet.

Änderungen im Studiobetrieb
Änderungen im Lektionenplan oder beim Lehrpersonal können jederzeit erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

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